Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Privaten Pädagogischen Hochschule Augustinum, nachfolgend PPH Augustinum, https://pph-augustinum.at und für alle dort angebotenen Materialien.
Die PPH Augustinum ist bemüht, ihre Applikationen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz und der Änderung des Sozialministeriumservicegesetzes (https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/76) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj?locale=de) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die PPH Augustinum ist bestrebt, die Website entsprechend der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" zu gestalten. Die Programmierung der Website sorgt dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden. Das Template wurde angepasst, um die nötigen Farbkontraste zu erreichen.
Der Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte” informiert über Abweichungen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Obwohl die PPH Augustinum bemüht ist, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen, gibt es Einschränkungen, welche die PPH Augustinum nach Möglichkeit aktiv zu lösen versucht.
Die nachstehenden Inhalte sind aus den angeführten Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die Mitteilungsblätter der Hochschule liegen im PDF-Format vor. Die bereits veröffentlichten Dokumente dürfen aus rechtlichen Gründen nicht mehr verändert werden. Ab dem Beginn des Wintersemesters 2025/26 (1. Oktober 2025) neu veröffentlichte Mitteilungsblätter werden als PDF/UA angeboten.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Da die Aufbereitung weiterer bereits veröffentlichter Dokumente im PDF-Format zeit- und arbeitsaufwändig ist, kann diese nur schrittweise erfolgen. Auf Anfrage können einzelne benötigte Dokumente beschleunigt barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Für Inhalte von Dritten, welche nicht im Einflussbereich der PPH Augustinum liegen, kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. Diese Inhalte können entweder in die Seite eingebunden sein (embedded content) oder verlinkt sein.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Frühjahr 2025.
Überprüft wurden die öffentlichen Seiten und alle Hauptnavigationswege.
Die Barrierefreiheit wurde mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (https://www.w3.org/TR/WCAG21/) abgeglichen und mit dem Tool WAVE (Hersteller: WebAIM: Web Accessibility In Mind, https://webaim.org) evaluiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte und Funktionen der Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Der PPH Augustinum ist die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein wichtiges Anliegen. Sollten Personen Barrieren auffallen, die sie in der Nutzung der Applikation behindern, so ersuchen wir, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Die Anfragen werden geprüft und wir werden ehestmöglich antworten.
Sämtliche Hinweise bitte an webmaster-@-pph-augustinum.at senden mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website". Bitte das Problem beschreiben und die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments angeben.