Aktuell

Ausschreibung LEISTUNGSSTIPENDIUM Studienjahr 2018/19
Laut Verordnung vom 31.5.2019 - BGBL II 143/2019

Gesetzliche Bestimmungen:

§ 62 (1) Studienförderungsgesetz regelt die Zuerkennung von Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen. Dieses Leistungsstipendium dient der Anerkennung hervorragender Leistungen, die von Studierenden innerhalb der zuletzt absolvierten zwei Semester des Studiums erbracht wurden.
Gemäß § 62 (3) des Studienförderungsgesetzes erfolgt die Zuerkennung der Leistungsstipendien durch den Rektor der Pädagogischen Hochschule nach Anhörung der Studierendenvertretung.

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages nach dem Hochschul-Taxengesetz 1972 für zwei Semester nicht unterschreiten (Anm.: 750 Euro - Mindeststipendienhöhe gemäß § 62 Abs. 4 StudFG idF BGBl. I Nr. 40/2014 - Budgetbegleitgesetz 2014) und 1 500 Euro nicht überschreiten (§ 61 Abs. 1 StudFG).

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind (§ 61 Abs. 1 StudFG):

1. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19),

2. ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0 und

3. die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen

Daraus folgt:

Studierende der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau,

  •  die ihr Studium innerhalb der Anspruchsdauer des Studienabschnitts absolvieren,
  •  die noch kein Leistungsstipendium bezogen haben,
  •  die im Studienjahr 2018/19 eine Beurteilung auf eine Bakkalaureatsarbeit im Grundstudium erhalten haben,
  •  die im Studienjahr 2018/19 im Grundstudium mindestens 60 ECTS-Punkte mit positiver Beurteilung nachweisen können
  •  und die in den beiden Studiensemestern 2018/19 einen Notendurchschnitt von 2,0 oder weniger erreicht haben,

können schriftlich und formlos bis spätestens 31. Oktober 2019 im Rektorat (Frau Elisabeth Christian) um Zuerkennung eines Leistungsstipendiums ansuchen (bitte an Adresse und Bankverbindung denken).

Ansuchen per Mail können nicht berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung wird auf der Homepage der PPH Augustinum kundgemacht.

Alle Stipendienwerberinnen und Stipendienwerber werden unter Angabe einer Reihung durch das Rektorat über eine Zuerkennung oder Ablehnung (mit Begründung) verständigt.

Falls die Anzahl der Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, erfolgt zuerst eine Reihung nach dem Notendurchschnitt. Bei gleichem Notendurchschnitt wird nach der Anzahl der absolvierten und positiv beurteilten ECTS-Punkten gereiht.

Download der Ausschreibung